Elektronisches Patientendossier

Das Elektronische Patientendossier (EPD) ist gesetzlich umfassend reguliert (EPDG). Es enthält als virtuelles Dossier die behandlungsrelevanten Informationen und Dokumente des einzelnen Patienten. Spitäler und Pflegeheime müssen sich bis April 2020 bzw. April 2022 einer EPD (Stamm) Gemeinschaft angeschlossen haben. Für die Patienten und die ambulanten Leistungserbringer (Arztpraxen, Spitex, Apotheken, etc.) ist eine Teilnahme am EPD freiwillig.

Das EPD wird in der Anfangsphase erst teilweise strukturierte Daten wie Arztberichte als PDF Dokumente oder Röntgenbilder als Bilder enthalten. Strukturierte Daten folgen weiteren Schritten, beginnend mit Medikation, Laborberichten und Impfdaten. Technisch ist das EPD ein verteiltes System, bei welchem Kopien auf die Daten in den Primärsystemen der Leistungserbringer verweisen.

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